Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand November 2016
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher
Verträge, die zwischen dem Kunden und der Agentur „This Beautiful Moment“, vertreten durch die
Inhaberin Anja Hinske, in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur
gültig, soweit die Agentur sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt
hat.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote von der Agentur an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht
ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt durch
schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten
sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in
jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach Angebotsannahme durch den Kunden ist die Agentur berechtigt,
Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden
Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Hieraus ergibt sich
jedoch keine Haftung für die Agentur bei Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten
und Dienstleister.
Die Agentur ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner
vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der
planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden. Das Recht erstreckt
sich nur auf solche Abänderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt
der Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wird.
Alle erbrachten Leistungen durch die Agentur bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung des
gesamten gegenständlichen Auftrages das Eigentum der Agentur. Dies gilt natürlich und
insbesondere auch für geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt von der Agentur
erstellte Pläne zu realisieren, sofern nicht sämtliche offene Forderungen der Agentur an
den Kunden beglichen sind.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages zwischen der
Agentur und dem Kunden ausschließlich Beratungs-, Organisations- und
Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen
werden.
§ 3 Preise
Die Agentur hält sich vor Preise entsprechend zu ändern,
wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –
Erhöhungen durch Materialkosten, Zulieferer, weiterer Dienstleister, o.a. eintreten. Diese
wird die Agentur dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die Preise die
zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Barauslagen, auszulegende Gebühren und Reisespesen sind im vereinbarten
Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger
Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die
Anmeldung von Künstlerdarbietungen bei der GEMA sowie die entsprechende
Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
Die Agentur ist berechtigt Kopien von Rechnungen Dritter, die im Rahmen der
vertragsgegenständlichen Veranstaltung involviert sind, an den Kunden anzufordern um
eine Budgetüberwachung und Kostenkalkulation zu gewährleisten. In der Regel bittet die
Agentur um Zusendung der Original-Rechnungen zur Prüfung und Weiterreichung an den
Kunden. Sollte dies nicht funktionieren stellt der Kunde der Agentur umgehend
entsprechende Kopien der Rechnungen zur Verfügung.
Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere
Zahlungspflichten in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und
Termine ihrerseits nicht gebunden.
Der Kunde ist für die pünktliche und vollständige Rückgabe eventueller Leihartikel
verantwortlich. Es sei denn, es ist anders lautendes schriftlich vereinbart. Sollte es sich
um Leihartikel der Agentur handeln, sind beschädigte und abhanden gekommene
Leihartikel zu ersetzen und werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
§ 5 Zusatzleistungen
Sämtliche Leistungen, die nicht im Beratungsvertrag ausdrücklich festgelegt worden sind,
gelten als Zusatzleistungen. Dies sind insbesondere:
Erstellung weiterer Konzepte
Durchführung/Betreuung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag
(Zeremonienmeister)
Leistungen Dritter, die vertraglich nicht an die Agentur gebunden sind und vom Kunden
direkt oder durch die Agentur für den Kunden beauftragt worden sind.
Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Der Ausgleich von Reisekosten,
Porto, Versand und Telefonkosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
Reisekosten werden dem Kunden in der Regel ab einer Strecke (einfach) über 20 km ab
Agentursitz mit 0,50 € / Km in Rechnung gestellt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Vertrages, entrichtet der Auftraggeber an die Agentur 50 % des geschätzten Agenturgesamthonorars . Die Schlussrechnung wird nach dem Veranstaltungstermin fällig.
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Vergütungen gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht einer Woche nach Zugang
der Rechnung/des Konzeptes ein schriftlicher Widerspruch durch den Kunden erfolgt.
Die Agentur hat auch dann einen Anspruch auf die Vergütung, wenn infolge eines
Umstandes , welcher nicht von der Agentur zu vertreten ist, die vertragsgegenständliche
Veranstaltung nicht termingerecht oder durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat,
nicht durchgeführt werden kann.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen
kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck dem
Bankkonto gutgeschrieben wird. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während
Verzuges mit 7% zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
§ 7 Rücktritt/Kündigung
Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt,
somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren
außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum
Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung der anderen Partei zu
erfolgen.
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen des Vertrages zu. Ein
Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer „Komplettplanung“ sowie standesamtlichen
Trauungen möglich. Für den Fall eines Vertragsrücktrittes richtet sich die Stornogebühr
nach den vereinbarten Leistungen bzw. nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis
20 Wochen vor Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr bei Absage der Veranstaltung 50%,
bis 12 Wochen vorher 75%, bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag 90% und bei
Stornierung kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltung 100% des vereinbarten
Nettohonorars/-provision. Ist eine Rechnung nach Aufwand/Stunden vereinbart, hat die
Agentur das Recht sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu berechnen. Bei
Stornierung des „Zeremonienmeisters“ vor Ort/während der Veranstaltung gelten
ebenfalls oben genannte Stornobedingungen. Grundlage hierfür ist die Tagespauschale
eines üblichen Arbeitstages (8 Stunden) bzw. wenn im Vorfeld anders vereinbart, die
vereinbarte Pauschale.
Die Agentur kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende
kündigen, jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein
Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere für die Agentur vor, wenn der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist.
Wird der Vertrag oder ein Vertragsbestandteil aus einem anderen Grund, d.h. nicht
aufgrund eines Rücktritts, vor der Durchführung der Veranstaltung aufgelöst, so hat die
Agentur weiterhin Anspruch auf die Vergütung (Auflösungspauschale) sowie eine
Auslagenpauschale. Sollte eine ordentliche Kündigung
durch die Agentur vorliegen, sind die Ansprüche der Agentur konkret zu berechnen, die
bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Bereits gezahlte Leistungen werden
dann auf die Auflösungspauschale angerechnet.
§ 8 Haftung/Gewährleistung/Schadensersatz
Die Agentur haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und
die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für die Agentur ist
auf eine Summe von 500,00 € beschränkt.
Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten,
unverzüglich gegenüber Dritten direkt geltend zu machen.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder
ausdrücklichen Anweisungen der Agentur verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter
Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen,
Empfehlungen und Weisungen der Kunden zurückzuführen sind. Für Schäden haftet die
Agentur grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse,
Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist ausgeschlossen. Die Haftung für
Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 9 Gegenrechte/Rechtsübertragung/Verjährung
Der Kunde kann gegen Ansprüche der Agentur, Zurückbehaltungsrechte nur aus dem
Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Fälligkeit, spätestens
gerechnet von der Erlangung der Kenntnis des Kunden von den Umständen, die die
Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch
auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden
müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist
abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.
§ 10 Datenverarbeitung
Alle der Agentur durch den Kunden überlassenen Daten werden vertraulich behandelt
und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt
und weitergeleitet
§ 11 Änderung der AGB
Die Agentur behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
Vorankündigung zu ändern.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand, November 2016
Tel.: +49 (0) 171 1974706
Mail: anja@this-beautiful-moment.de