Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand November 2016

 

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher

Verträge, die zwischen dem Kunden und der Agentur „This Beautiful Moment“, vertreten durch die

Inhaberin Anja Hinske, in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen werden.

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn

sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur

gültig, soweit die Agentur sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt

hat.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden. 

 

 

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote von der Agentur an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht

ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt durch

schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten

sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in

jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Nach Angebotsannahme durch den Kunden ist die Agentur berechtigt,

Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden

Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Hieraus ergibt sich

jedoch keine Haftung für die Agentur bei Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten

und Dienstleister.

Die Agentur ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner

vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der

planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden. Das Recht erstreckt

sich nur auf solche Abänderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt

der Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wird.

Alle erbrachten Leistungen durch die Agentur bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung des

gesamten gegenständlichen Auftrages das Eigentum der Agentur. Dies gilt natürlich und

insbesondere auch für geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt von der Agentur

erstellte Pläne zu realisieren, sofern nicht sämtliche offene Forderungen der Agentur an

den Kunden beglichen sind.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages zwischen der

Agentur und dem Kunden ausschließlich Beratungs-, Organisations- und

Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen

werden.

 

§ 3 Preise

Die Agentur hält sich vor Preise entsprechend zu ändern,

wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –

Erhöhungen durch Materialkosten, Zulieferer, weiterer Dienstleister, o.a. eintreten. Diese

wird die Agentur dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die Preise die

zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Barauslagen, auszulegende Gebühren und Reisespesen sind im vereinbarten

Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.

  

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger

Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die

Anmeldung von Künstlerdarbietungen bei der GEMA sowie die entsprechende

Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.

Die Agentur ist berechtigt Kopien von Rechnungen Dritter, die im Rahmen der

vertragsgegenständlichen Veranstaltung involviert sind, an den Kunden anzufordern um

eine Budgetüberwachung und Kostenkalkulation zu gewährleisten. In der Regel bittet die

Agentur um Zusendung der Original-Rechnungen zur Prüfung und Weiterreichung an den

Kunden. Sollte dies nicht funktionieren stellt der Kunde der Agentur umgehend

entsprechende Kopien der Rechnungen zur Verfügung.  

Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere

Zahlungspflichten in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und

Termine ihrerseits nicht gebunden.

Der Kunde ist für die pünktliche und vollständige Rückgabe eventueller Leihartikel

verantwortlich. Es sei denn, es ist anders lautendes schriftlich vereinbart. Sollte es sich

um Leihartikel der Agentur handeln, sind beschädigte und abhanden gekommene

Leihartikel zu ersetzen und werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Zusatzleistungen

Sämtliche Leistungen, die nicht im Beratungsvertrag ausdrücklich festgelegt worden sind,

gelten als Zusatzleistungen. Dies sind insbesondere:

Erstellung weiterer Konzepte

Durchführung/Betreuung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag

(Zeremonienmeister)

Leistungen Dritter, die vertraglich nicht an die Agentur gebunden sind und vom Kunden

direkt oder durch die Agentur für den Kunden beauftragt worden sind.

Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Der Ausgleich von Reisekosten,

Porto, Versand und Telefonkosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.

Reisekosten werden dem Kunden in der Regel ab einer Strecke (einfach) über 20 km ab

Agentursitz mit 0,50 € / Km in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Nach Abschluss des Vertrages, entrichtet der Auftraggeber an die Agentur 50 % des geschätzten Agenturgesamthonorars .  Die Schlussrechnung wird nach dem Veranstaltungstermin fällig.

Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Vergütungen gelten vom Kunden als anerkannt, wenn nicht einer Woche nach Zugang

der Rechnung/des Konzeptes ein schriftlicher Widerspruch durch den Kunden erfolgt.

Die Agentur hat auch dann einen Anspruch auf die Vergütung, wenn infolge eines

Umstandes , welcher nicht von der Agentur zu vertreten ist, die vertragsgegenständliche

Veranstaltung nicht termingerecht oder durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat,

nicht durchgeführt werden kann.

 

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen

kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck dem

Bankkonto gutgeschrieben wird. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während

Verzuges mit 7% zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden

Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 7 Rücktritt/Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt,

somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren

außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum

Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung der anderen Partei zu

erfolgen.  

Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen des Vertrages zu. Ein

Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer „Komplettplanung“ sowie standesamtlichen

Trauungen möglich. Für den Fall eines Vertragsrücktrittes richtet sich die Stornogebühr

nach den vereinbarten Leistungen bzw. nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis

20 Wochen vor Veranstaltungstag beträgt die Stornogebühr bei Absage der Veranstaltung  50%,

bis 12 Wochen vorher 75%, bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag  90% und bei

Stornierung kürzer als 4 Wochen vor Veranstaltung 100% des vereinbarten

Nettohonorars/-provision. Ist eine Rechnung nach Aufwand/Stunden vereinbart, hat die

Agentur das Recht sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu berechnen. Bei

Stornierung des „Zeremonienmeisters“ vor Ort/während der Veranstaltung gelten

ebenfalls oben genannte Stornobedingungen. Grundlage hierfür ist die Tagespauschale

eines üblichen Arbeitstages (8 Stunden) bzw. wenn im Vorfeld anders vereinbart, die

vereinbarte Pauschale.

Die Agentur kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende

kündigen, jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein

Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere für die Agentur vor, wenn der Kunde mit seinen

Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist.

Wird der Vertrag oder ein Vertragsbestandteil aus einem anderen Grund, d.h. nicht

aufgrund eines Rücktritts, vor der Durchführung der Veranstaltung aufgelöst, so hat die

Agentur weiterhin Anspruch auf die Vergütung (Auflösungspauschale) sowie eine

Auslagenpauschale. Sollte eine ordentliche Kündigung

durch die Agentur vorliegen, sind die Ansprüche der Agentur konkret zu berechnen, die

bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Bereits gezahlte Leistungen werden

dann auf die Auflösungspauschale angerechnet.

 

§ 8 Haftung/Gewährleistung/Schadensersatz

Die Agentur haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher

Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese

Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und

die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für die Agentur ist

auf eine Summe von 500,00 € beschränkt.

Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten,

unverzüglich gegenüber Dritten direkt geltend zu machen.

 

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder

ausdrücklichen Anweisungen der Agentur verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter

Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen,

Empfehlungen und Weisungen der Kunden zurückzuführen sind. Für Schäden haftet die

Agentur grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der

gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,

der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse,

Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist ausgeschlossen. Die Haftung für

Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§ 9 Gegenrechte/Rechtsübertragung/Verjährung

Der Kunde kann gegen Ansprüche der Agentur, Zurückbehaltungsrechte nur aus dem

Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Forderungen aufrechnen.

Die Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Fälligkeit, spätestens

gerechnet von der Erlangung der Kenntnis des Kunden von den Umständen, die die

Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch

auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden

müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist

abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.

 

§ 10 Datenverarbeitung

Alle der Agentur durch den Kunden überlassenen Daten werden vertraulich behandelt

und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt

und weitergeleitet

 

§ 11 Änderung der AGB

Die Agentur behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne

Vorankündigung zu ändern.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird

 

davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand, November 2016